Hallo alle zusammen,
wir haben ein Problem (welches sonst immer durch reden geklärt werden konnte, aber nicht bei diesem Kostenträger):
Patient war bei uns stationär, wird in ein psych. Fachkrankenhaus verlegt, dort aber nicht aufgenommen (Gründe unklar: keine Notwendigkeit, event. dann doch keine Zustimmung durch den Patienten???). Wir stellen regelkonform die Rechnung mit Verlegungsabschlag, jetzt kommt aber die Kasse um die Ecke und sagt: keine Aufnahme im folgenden Krankenhaus, daher keine Verlegungsentlassung, daher keine Verlegungsabschläge sondern uGVD-Abschläge. Klar ist der Hintergrund dieses Ansinnens wohl bekannt, aber wir haben doch verlegt..... Gibt es zu diesem Sachverhalt zitierfähige Quellen, die entweder die eine oder die andere Sichtweise verbindlich regeln bzw. beschreiben?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di