Velegungsabschläge vs. uGVD-Abschläge

  • Hallo alle zusammen,

    wir haben ein Problem (welches sonst immer durch reden geklärt werden konnte, aber nicht bei diesem Kostenträger):

    Patient war bei uns stationär, wird in ein psych. Fachkrankenhaus verlegt, dort aber nicht aufgenommen (Gründe unklar: keine Notwendigkeit, event. dann doch keine Zustimmung durch den Patienten???). Wir stellen regelkonform die Rechnung mit Verlegungsabschlag, jetzt kommt aber die Kasse um die Ecke und sagt: keine Aufnahme im folgenden Krankenhaus, daher keine Verlegungsentlassung, daher keine Verlegungsabschläge sondern uGVD-Abschläge. Klar ist der Hintergrund dieses Ansinnens wohl bekannt, aber wir haben doch verlegt..... Gibt es zu diesem Sachverhalt zitierfähige Quellen, die entweder die eine oder die andere Sichtweise verbindlich regeln bzw. beschreiben?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG stei-di

  • Hallo,

    wir stellen nach einem entsprechenden Hinweis der KK immer die Rechnung auf die tatsächlichen Gegebenheiten um, nachdem ein Telefonat mit der aufnehmenden Klinik den Hinweis der KK bestätigt hat.
    Als Quelle würde ich die Regelungen zum Verlegungsabschlag in der FPV ansehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass tatsächlich keine Verlegung stattgefunden hat, ist der entsprechende Paragraph nicht mehr einschlägig und die Rechnung zu korrigieren.
    Wie auch in den Fällen der Aufnahme in einem anderen KH innerhalb von 24 h nach Entlassung bei uns, die uns zum Zeitpunkt der Abrechnung meist auch nicht bekannt ist und nach FPV formal dann aber als "Verlegung" gilt.
    In diesem Zusammenhang trägt der Verweis auf die "ex-ante-Betrachtung" m.E. nicht.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo,
    wir hatten diesbezüglich mal einen Fall vor dem LSG. Nach dem richterlichen Hinweis:
    wenn keine Verlegung stattgefunden hat (weil in KH B nicht aufgenommen), dann ist der Fall nicht als Verlegung zu betrachten
    war der Fall durch Anerkenntnis der Kasse erledigt.
    Damals ging es um die Klassifikation des zweiten Falles bei uns als Neuaufnahme oder als Rückverlegung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch