ET auch am Entlassungstag

  • Hallo zusammen,

    können ET auch am Entlassungstag abgerechnet werden oder gibt es da eine spezifische Regelung, die es verbietet?
    Einzige Belegstelle in der PEPP-V wäre in §6 die Vorgabe, dass ET02 nicht an nicht abrechenbaren Verlegungstagen abgerechnet werden darf.

    Vielen Dank - NV

  • Zitat von §6 PEPPV 2016

    Zusätzlich zu den mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelten nach den Anlagen 1a und 2a können bundeseinheitliche ergänzende Tagesentgelte nach Anlage 5 abgerechnet werden. Dies gilt mit Ausnahme von dem ET02 auch an nicht abrechenbaren Verlegungstagen nach § 3 Absatz 3 Satz 3 und § 3 Absatz 4 Satz 4.

    Richtig gelesen steht da doch ausdrücklich, dass alle ET außer ET02 an den Verlegungstagen berechnet werden dürfen. Ist auch nachvollziehbar, denn wenn Sie z.B. 1:1 Betreuung über den entsprechenden Zeitraum kodieren, haben Sie diese Leistung ja wohl auch erbracht.

    Gruß

  • Hallo,

    da die ET "zusätzlich zu den Bewertungsrelationen" abgerechnet werden, dürfen sie grundsätzlich immer dann abgerechnet werden, wenn auch PEPP-Bewertungsrelationen abgerechnet werden dürfen. Satz 2 ist dann als eine Erweiterung zu betrachten.

    Gruß

  • Vielen Dank,

    das bestätigt meine Sicht. Der Satz "da die ET "zusätzlich zu den Bewertungsrelationen" abgerechnet werden, dürfen sie grundsätzlich immer dann abgerechnet werden, wenn auch PEPP-Bewertungsrelationen abgerechnet werden dürfen." trifft es genau.

    Viele Grüße & frohe Ostern - NV

  • Hallo zusammen,
    ich denke auch dass das durchaus möglich ist. Inhaltlich ist es ein bisschen fraglich: z.B. 1:1 Betreuung oder 3-4 Intensivmerkmale und dann entlassen?
    Das wird dann sicher vom MDK geprüft. Ich kann mir eigentlich nur bei Verlegungen in andere Einrichtungen oder Entweichungen vorstellen.
    Grüße, helmutwg

  • Es werden sowieso alle ET geprüft.... :(
    Wir haben z.B. in der Gerontopsychiatrie schon mal Patienten, die am Tag der Entlassung (ins Heim) noch 1:1 betreut sind.

    Viele Grüße - NV