Hallo zusammen,
können ET auch am Entlassungstag abgerechnet werden oder gibt es da eine spezifische Regelung, die es verbietet?
Einzige Belegstelle in der PEPP-V wäre in §6 die Vorgabe, dass ET02 nicht an nicht abrechenbaren Verlegungstagen abgerechnet werden darf.
Vielen Dank - NV