Liebe Leser des Forums,
ich habe eine für Sie etwas seltsam klingende Frage. In unserem Haus (Maximalversorger) wurde 2015 die Fachabteilung Intensiv abgeschafft und die Fälle ab da den behandelnden Fachabteilungen zugeordnet (z.B. Ein Patient mit einem Polytraum bekam dann die Chirurgie). Jetzt bekommen wir natürlich große Probleme, wenn wir die Intensivkomplex abrechnen. Das Argument lautet: es ist nach §301 nicht erkenntlich, dass der Patient auf der Intensivstation behandelt worden ist. Das kann ich auch gut nachvollziehen. Leider finde ich keine Literatur darüber, dass es eigentlich nicht korrekt ist, eine Intensivstation nicht als Fachabteilung auszuweisen.
Kann mir da jemand weiter helfen? Gibt es irgendeinen Paragraphen der mich dabei unterstützen kann, den alten Zustand wieder herzustellen? Wie wird es in Ihren Kliniken gehandhabt.
Würde mich sehr über eine rege Beteiligung freuen, in der Hoffnung, dass ich den Zustand wieder aufheben kann.