Frage zur DRG Abrechnung und nachstationärer Behandlung

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    wie ist folgender Sachverhalt zu sehen:

    Ein Patient wird entlassen und nachstationär auch noch operativ innerhalb der oberen Grenzverweildauer behandelt.

    Fliesst diese Prozedur mit in die Gruppierung der DRG ein oder ist diese Prozedur innerhalb der nachstationären Behandlung gesondert von der Kasse zu vergüten?

    Viele Grüße

    ic5011

  • Hallo,
    die Prozedur fließt mit ein: DKR ganz vorn vor der D001a und FPV §1 Abs. 6

    Nachstationäre Bezahlung: vielleicht: KHEntgG §8 Abs. 2

    Sonnige Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo ic5011,

    Achtung, bei gesonderter Vergütung z.B. nachstationärer Leistungen fließen diese nicht in die Kodierung des Falles ein (FPV §1 Abs. 6) :

    "Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Diagnosen und Prozeduren bei der Gruppierung und der Abrechnung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen (Neugruppierung);"

    Viele Grüße

    Medman2