Hallo liebe Forumsgemeinde,
wie ist folgender Sachverhalt zu sehen:
Ein Patient wird entlassen und nachstationär auch noch operativ innerhalb der oberen Grenzverweildauer behandelt.
Fliesst diese Prozedur mit in die Gruppierung der DRG ein oder ist diese Prozedur innerhalb der nachstationären Behandlung gesondert von der Kasse zu vergüten?
Viele Grüße
ic5011