Hallo geoff,
diesen Fall hatten wir bzgl. Verlegung noch nicht. Allerdings den Umstand, dass bei primär notwendiger Beatmung gleich zu Beginn auf Masken-NIV auf niedrigem Niveau begonnen wurde, um den Patienten möglichst schnell wieder zu entwöhnen. Also erst gar keine "Standardbeatmung" zu beginnen... jeder vom Fach weiß, dass das erheblich größerer Aufwand ist.
Eine Kasse meinte allerdings dass diese durchgehende Stundenberechnung wegen nicht vorliegendem Weaning im "Sinne des BSG"... - weil ja nicht richtig beatmet wurde, kann der Pat. nicht abhängig gewesen sein - nicht durchgehend abgerechnet werden kann.
Wir haben des Öfteren diese Fälle, daher haben wir Klage eingereicht.
Es bleibt abzuwarten was dabei rauskommt.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar warum die Kassen sich bei der Finanzierung verwehren, wenn Kliniken gleich von Beginn an und sehr personalintensiv versuchen die Patienten erst nicht in diese Gewöhnung zu bringen...
Ein Urteil gegen die durchgehende Abrechnung der sehr personalaufwändigen Behandlung wäre wohl für Patienten sicherlich nicht von Vorteil.
In Ihrer Konstellation würde ich den Rechtsweg ebenso zumindest prüfen, da eine Verlegung mit vorheriger ggf. vorliegender Langzeitbeatmung wohl einwandfrei vorlag. Wieso sollte das Weaning nicht rechtlich anwendbar sein. Nur um Geld zu sparen und den Patienten zu schaden?!?!