Hallo miteinander,
ich hatte im Mai eine Inhouse Prüfung durch den MDK. Ich notiere mir immer das Ergebnis der Prüfung und gleiche das mit dem Gutachten ab. Nun kam es zu folgender Situation.
Pat. mit LH in TAPP , VWD 3 Tage. Von mir notiert wurde eine Kürzung um eine BT, d. h. VWD =2, kein Abschlag. Das Gutachten war allerdings in sich widersprüchlich. An einer Stelle wird die Kürzung um einen BT festgestellt. Am Ende des Gutachtens steht, dass insgesamt ein BT ausreichend gewesen wäre.
Die KK hat mir eine Zahlungsaufforderung geschickt. Ich habe nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass der Sachbearbeiterin der Widerspruch auch aufgefallen ist und sie sich mit der Gutachterin in Verbindung gesetzt hat. Diese würde das Gutachten korrigieren.
Nun kam das korrigierte Gutachten per Fax von der KK (nicht vom MDK!!!). Natürlich zu Gunsten der Kasse erfolgt die Kürzung auf einen BT. Das erste Gutachten war eine Konsensgutachten, das zweite auch???? Obwohl ich nicht mal über eine Korrektur informiert wurde????
Mal ganz davon abgesehen, ob die Kürzung gerechtfertigt war oder nicht, aber muss ich die Konsequenzen tragen, wenn ein Gutachter nicht aufpasst?