Erlösausgleich

  • Hallo,

    für unser Krankenhaus wurde ein Zuschlag Erlösausgleich zum 01.09.2015 verhandelt.
    Wir hatten einen Fall mit Aufnahmedatum 15.08.2015 bis 15.10.15 --> den Erlöszuschlag hatten wir ab 01.09.15 abgerechnet. Jetzt gibt es eine Ablehnung einer Krankenkasse, da das Aufnahmedatum vor dem 01.09.2015 lag, kann der Erlöszuschlag nicht abgerechnet werden.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke ! ?(

  • Hallo,

    ausschlaggebend ist immer das Aufnahmedatum.

    War die Aufnahme vor dem Genehmigungszeitpunkt, dürfen die Zu- und Abschläge nicht berechnet werden.

    Gruß

    S. Lindenau