Hallo Forum,
vielleicht könnte jemand aus einem Frühoptionshaus mir hier weiterhelfen:
Werden für die DRGs ohne BR nach Anlage 2 KFPV (Entgelte nach §6 KHEntgG) auch uGVD, mGVD und oGVD samt den zugehörigen BR vereinbart?
Es stellt sich ja die Frage, wie diese Fälle abgerechnet werden sollen, wenn sie z.B. zu- oder wegverlegt werden oder lange oder kurz liegen?
Oder verschwinden diese DRGs im großen Misch-Masch-Topf der Budgetverhandlungen, zusammen mit all den anderen ungelösten Fragen der DRG-Welt?
Vielen Dank!
PB