Thrombozytopenie als Organkomplikation bei Sepsis

  • Hallo medman2,

    Ich verstehe den Text der SIRS Kriterien anders:

    "Bezüglich der Angabe von Organkomplikationen gilt, dass einer dieser Organfunktionsausfälle oder die Kombination aus mehreren Organfunktionsausfällen lebensbedrohlich ist:..."
    Die Angabe der Organkomplikation ist somit für mich an die Lebensbedrohlichkeit gekoppelt. Insbesondere eine Thrombocytopenie von unter 100000 ist m.E. Per se nicht lebensbedrohlich und erfüllt somit nicht automatisch die SIRS Kriterien, wie sie aktuell noch vom DIMDI veröffentlicht werden.
    Ein Ressourcenverbrauch ist natürlich nicht für jedes einzelne SIRS Kriterium erforderlich, da stimme ich Ihnen zu. Für eine "lebensbedrohliche Thrombocytopenie " würde ich aber medizinisch einen solchen Aufwand durchaus erwarten.
    Meine obige Antwort war in diesem Sinne gemeint, zumal im konkreten Beispiel von Hypertonus die Thrombocytopenie mit 36.000 ja ohne Frage erheblich und auch therapiebedürftig war.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    gut argumentiert und hat mich zunächst verwirrt.

    M.E. ist schon die "einfache Sepsis" lebensbedrohlich, nach den Definitionen der DIVI formal allerdings nicht.

    Betrachtet man das Gesamte unter rein formalen Gesichtspunkten, ergibt sich Folgendes und Ihre Interpretation findet darin keine Stütze:

    • "Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) sowie eines SIRS nicht-infektiöser Genese ohne oder mit Organkomplikation(en) müssen mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt sein:
    • ...
    • Bezüglich der Angabe von Organkomplikationen gilt, dass einer dieser Organfunktionsausfälle oder die Kombination aus mehreren Organfunktionsausfällen lebensbedrohlich ist: ..."

    (Hervorhebung durch Verfasser)

    Es ist eben nicht aufgeführt, dass die Organkomplikation lebensbedrohlich sein muss, um als Organversagen gewertet weden zu können, sondern es gilt, dass sie lebensbedrohlich ist.

    Medizinisch betrachtet: Beispielsweise ist eine septischen Enzephalopathie mit Desorientiertheit (z.B. "nur" zeitlich und örtlich) per se sicher nicht lebensbedrohlich. Sie ist allerdings im Rahmen der Sepsis Zeichen/Hinweis für eine lebensbedrohliche Situation. Die septische Encephalopathie liegt nicht erst dann vor, wenn der Patient massiv delirant ist und daraus eine Eigengefährdung erwächst.

    Viele Grüße
    Medman2

  • Eine zwingende Therapiebedürftigkeit muss bei 36.000 Thrombocyten nicht bestehen, aber aus ex-Ante- Sicht bei drohendem weiteren Abfall ist sie schon wahrscheinlich, oder?

    Danke für das Lob für meine Argumentation. Das kann ich gerne zurückgeben, weil ich jetzt den semantischen Unterschied zwischen " müssen" im ersten Abschnitt und " gilt, dass eine lebensbedrohlich ist" wahrgenommen habe.
    Allerdings glaube ich trotzdem noch nicht, dass 99000 Thrombocyten allein eine lebensbedrohliche Organkomplikation der Sepsis sind. Insofern "gilt" die Angabe der Organkomplikation nicht.
    Aber es gibt zugegeben gute Gründe für die andere Sicht von medman2. Mal sehen, was andere Diskutanten meinen.
    Kennt jemand zu dieser Frage vielleicht schon ein Urteil?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Moin,
    im Falle einer lebensbedrohlichen Organkomplikation würde ich immer eine intensivmedizinische Betreuung erwarten.
    Gruß,

    B. Schrader