Guten Morgen zusammen,
folgender Fall bereitet unserem Haus aktuell Kopfzerbrechen:
Es gab einen stationären Fall in der Orthopädie.
Abgerechnet wurde der Fall am 16.05.2017.
Am 24.05.2017 erhielten wir die Anfrage der KK ob der Fall als AOP Kat 1/2 abgerechnet werden kann.
Am 14.06.2017 Übermittlung unserer medizinischen Begründung für den Aufenthalt an die KK.
Da weiterhin keine Zahlung statt fand, wurde der Fall 2x angemahnt (04.07. + 05.09.2017).
Nun erhielten wir am 06.10.2017 die Prüfanzeige des MDK, mit der Anforderung der Pat.-Unterlagen.
Aus unserer Sicht ist in diesem Fall eine Fristüberschreitung eingetreten. Somit wäre aus unserer Sicht keine Übermittlung der Unterlagen an den MDK erforderlich.
Wie sehen Sie das? Müssen wir die Unterlagen an den MDK übermitteln?
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.