Vergütungsanspruch bei Rechnungsstellung über 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung.
Hallo, ich habe heute die Mitteilung einer BKK-Abrechnungsstelle erhalten in der mitgeteilt wird, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung übermittelt werden muß. Da die Rechnung später übermittelt wurde besteht kein Vergütungsanspruch. Das war bisher kein Problem und es hat auch keine Krankenkasse eine spätere Rechnungsstellung bemängelt. Hat jemand ähnliche Probleme oder gibt es da neue Urteile und kann sich die Krankenkasse wirklich aus ihrer Zahlungspflicht herausnehmen. Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Infos