Hallo liebes Forum,
bei unserem Patienten wurde Candida albicans in der ZVK-Spitze nachgewiesen, woraufhin eine antimykogrammgerechteTherapie eingeleitet wurde. Kodiert wurde die B37.88 (Kandidose an sonstigen Lokalisationen) und zusätzlich die T82.7(Infektion und entz. Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen). In diesem Fall haben beide Kodes einen CCL-Wert von 3, was zu einer Höherbewertung des Falles führt. Der MDK möchte nun die T82.7 streichen mit dem Argument, der B-Kode würde die ZVK-Infektion abbilden- tut er ja nicht wirklich, denn er impliziert natürlich nicht, dass ein ZVK befallen ist.
Die Kasse akzeptiert keinen Widerspruch.
Hätte ein Klageeinreichung Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank fürs Mitdenken Elodie