Liebe Kodierexperten,
mir liegt am Gericht ein Verfahren vor, in dem es um die Kodierung einer Prozedur geht anlässlich der operativen Behandlung einer Pannikulitis im Bereich der linken Leiste geht. Die Wundfläche übersteigt 4 qcm.
Die Klinik kodiert 5-893.1c, während der MDK 5-895.0c vorschlägt. Gibt es eine Regel, nach der ein Vorrang eines der OPS anzunehmen wäre? Laut KDE 28 muss für 5-893 (jedenfalls bis 2010) kein Wunddebridement erfolgt sein. Dann aber ist die Definition aber (aus meiner laienhaften Sicht) nahezu identisch.
Die Klinik verweis auch auf das Inklusivum zu 5-893 (Entfernung von infiziertem Gewebe) und meint, dass dies hier dessen Vorrang begründen könnte. Die Überzeugungskraft dieses Arguments scheint mir zweifelhaft, denn dem steht ja kein Exklusivum in 5-895 gegenüber.
Danke für die Hilfe schon jetzt!