Hallo werte Gemeinde,
ich benötige mal Ihre Einschätzung.
Es erfolgt eine Rechnungsstellung am Tag X.
Unter Bezug auf die BSG-Rechtsprechung zur sachlich rechnerischen Richtigkeit zieht die Kasse eine Kodierung in Zweifel, da ihres Erachtens aufgrund von Kodierregeln zwei Kodes zwingend zusammenzufassen sind. Sie verweigert die Zahlung.
Das Krankenhaus widerspricht der Auffassung, dass sich aufgrund von Kodierregeln zwingend eine Zusammenfassung zweier Kodes ergibt.
Die Kasse zahlt die Rechnung. Sie veranlasst eine MDK-Prüfung mehr als 6 Wochen nach dem Tag X.
Ist die MDK-Prüfung verfristet? Kann das KH die Übersendung der Unterlagen verweigern?
Wie ist Ihre Einschätzung?
Viele Grüße
Medman2