Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ein Patient hat 1 vorstationären Termin gehabt, die Verweildauer beträgt 1 Tag und hat dann noch 3 nachstationäre Termine gehabt.
Die OGVD liegt bei 5.
Ich habe nun 1 nachstationären Termin abgerechnet. Die Krankenkasse (wobei dies aus die einzigste ist) weist diese Rechnung ab mit der Begründung, dass die OGVD 5 ist und erst ab dem 6ten Tag berechnet werden dürfe.
Wir haben dies schon immer so gehandhabt. Nur leider finde ich nirgends eine Erklärung, dass der 5te Tag schon berechnet werden kann.
Ich hoffe mir kann geholfen werden.
Liebe Grüße
Miss DRG