Hallo liebes Forum,
wir erbringen gelegentlich innerhalb einer notwendigen OP eine Wunschleistung, z. B. eine nicht medizinisch indizierte Sterilisation nach einer Sectio caesarea . Dieses vergütet der Patient mit einer Pauschale, die Sectio wird als DRG mit der Kasse abgerechnet. Wie sieht das rechtlich aus? M.E. kann man den Eingriff nicht aufteilen, und wenn, müsste er zumindest nach GOÄ oder DKGNT abgerechnet werden. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!