Guten Tag an das Forum,
wir haben ein Problem bezüglich der Auslegung der Kodierrichtlinie PP012e, beschrieben ist hier: "... Mengen- bzw. Zeitangaben sind zuaddieren, die Summe ist einmal je Aufenthalt zu kodieren." Ein Patient wurde in zwei Aufenthalten behandelt, aufgrund der Vorschriften des §2 PEPPV erfolgte eine Fallzusammenführung. Die Gabe von Paliperidon haben wird für jeden Aufenthalt separat kodiert und zweimal das ZP2018-26 abgerechnet. Wir verweisen in unserer Argumentation der Kasse gegenüber auf die Formulierung im §2 Abs. 3 PEPPV: "... Bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 hat das Krankenhaus eine Neueinstufung in ein Entgelt mit den Daten aller zusammenfassenden Krankenhausaufenthalten vorzunehmen." (im Zusammenhang mit der Kodierrichtlinie PP012e ergeben sich für uns zwei Aufenthalte mit separater Kodierung). Diese Argumentation wird von den Mitarbeiterinnen der Krankenkasse nicht gesehen, diese sehen den Abrechnungsfall als einen Aufenthalt.
Ist die ein verbreitetes Problem und wenn ja, welche Sicht auf diese Abrechnungsproblematik haben Sie bzw. können Sie mitteilen.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di