Guten Tag!
In letzter Zeit sehe ich gehäuft MDK-Gutachten, bei denen der Gutachter ein Zahnarzt ist. Es handelt sich um u.a. um Fälle aus der Visceralchirurgie und Neurologie. Bei keinem dieser Fälle besteht ein Zusammenhang mit Erkrankungen aus den zahnärztlichen Bereich.
Ist das rechtlich gesehen in Ordnung?