Pflegeerlöse bei § 6 Abs. 1 - DRG's

  • Hallo werte Forumsteilnehmer,

    weiß jemand, wie die Pflegeerlösanteile bei § 6 Abs. 1 - DRG's zustande kommen, also bei den E3-DRG, die ja vom InEK nicht kalkuliert werden können?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Guten Morgen,

    Sie nehmen den verhandelten Preis einer E3-DRG. z.B. A43Z und ziehen von diesem das Pflegeentgelt ab, in dem Sie 146,55 x Spalte 4 nehmen

    731,42 (Preis 2019)

    ./. 1,6623x146,55=243,61

    = 487,81 (Preis 2020)

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    vielen Dank, das ist mir schon klar. Was ich nicht verstehe ist, wie die Kalkulation der Pflegeerlösanteile, die zunächst mit 146,55 € bewertet sind, überhaupt zustande kommt.

    Wenn das InEK besagte DRG's nicht kalkulieren kann, wie kann es dann den Pflegeerlösanteil kalkulieren?

    Viele Grüße

    M2

  • OK, da hatte ich sie falsch verstanden

    Interessante Frage, da ja auch nicht alle Entgelte kalkuliert wurden, die haben dann als Pflegebewertungsrelation 1,0000

    Gruß
    S. Lindenau