Hallo werte Forumsteilnehmer,
weiß jemand, wie die Pflegeerlösanteile bei § 6 Abs. 1 - DRG's zustande kommen, also bei den E3-DRG, die ja vom InEK nicht kalkuliert werden können?
Viele Grüße
Medman2
Hallo werte Forumsteilnehmer,
weiß jemand, wie die Pflegeerlösanteile bei § 6 Abs. 1 - DRG's zustande kommen, also bei den E3-DRG, die ja vom InEK nicht kalkuliert werden können?
Viele Grüße
Medman2
Guten Morgen,
Sie nehmen den verhandelten Preis einer E3-DRG. z.B. A43Z und ziehen von diesem das Pflegeentgelt ab, in dem Sie 146,55 x Spalte 4 nehmen
731,42 (Preis 2019)
./. 1,6623x146,55=243,61
= 487,81 (Preis 2020)
Gruß
S. Lindenau
Hallo Herr Lindenau,
vielen Dank, das ist mir schon klar. Was ich nicht verstehe ist, wie die Kalkulation der Pflegeerlösanteile, die zunächst mit 146,55 € bewertet sind, überhaupt zustande kommt.
Wenn das InEK besagte DRG's nicht kalkulieren kann, wie kann es dann den Pflegeerlösanteil kalkulieren?
Viele Grüße
M2
OK, da hatte ich sie falsch verstanden
Interessante Frage, da ja auch nicht alle Entgelte kalkuliert wurden, die haben dann als Pflegebewertungsrelation 1,0000
Gruß
S. Lindenau