Guten Tag,
bitte um Beurteilung dieses Beispiels:
Aufnahme 5.1. PEPP-Bereich
Verlegung 5.1. DRG-Bereich
Rückverlegung 6.1. PEPP-Bereich
Die Kasse lehnt die Zahlung des PEPP Tages am 5.1. ab. Sie argumentieren mit PEPPV §3(3)3
3Bei Verlegungen innerhalb eines Krankenhauses am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung in den Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig.
Unser KIS rechnet den Tag ab. Dafür spricht §1(3)2 PEPPV
2Berechnungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts …inklusive des Verlegungs- oder Entlassungstages aus dem Kranken-haus bzw. der stationsäquivalenten Behandlung; wird ein Patient am gleichen Tag – gegebenenfalls auch mehrfach – aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag und zählt als ein Berechnungstag
Wenn Aufnahmetag= Verlegungstag= nichts abrechenbar?
VG, Susanne Peter