Forum,
alle Jahre wieder entstehen bei uns Unsicherheiten bei der AEB-Erstellung. Es scheint kein Regelwerk zu existieren, wie die Tabellen genau zu befüllen sind.
(Ich meine nicht die AEB-Psych-Vereinbarung, da finde ich dazu nichts.)
- gehören in E1.1 alle Fälle mit Aufnahme im Auswertungsjahr mit den Tagen im Auswertungsjahr plus die Tage der Anfangsüberlieger?
- werden die ET in E1.2 nach dem Erbringungsdatum dem Auswertungsjahr zugeordnet?
- werden die ZP in E3.2 nach dem Entlassdatum des Falles dem Auswertungsjahr zugeordnet?
u.a.m.
Meine Frage: gibt es irgendwo eine Vorgabe oder Regelung für diese Sachverhalte? Kann man das nachlesen? Oder weiß man das einfach, weil es halt so ist..??
Viele Grüße - NV