liebe ng-ler
nachdem wir ja was die verschlüsselung von prozeduren angeht, alle spektren der möglichen interpretationen angetestet hatten, hatte ich angekündigt, roeder und dimdi zu befragen.
herr roeder hat angekündigt, das thema intern zu diskutieren und die interpretation ggf. noch diese woche im forum zu posten.
hier nun die reply-mail des dimdi.
" Lieber Herr Merguet,
Prozeduren, die Teil der üblichen Vorgehensweise einer anderen
Prozedur sind, werden nicht gesondert angegeben, außer in den
Hinweisen im OPS-301 oder in den DKR steht explizit zu dieser
Prozedur etwas anderes.
Beispielsweise wird auch die Hautnaht bei einer OP genausowenig
angegeben (es sei denn, sie würde üblicherweise bei dem Eingriff
durchgeführt) wie eine Narkose, eine Magensonde oder ein ZVK bei
einer großen Bauchoperation.
Die Auskünfte des DIMDI bezüglich des Prozedurenschlüssels sind
legitimiert durch den gesetzlichen Auftrag des DIMDI und durch die
Gültigkeit des jeweiligen Schlüssel per Erlaß des BMG im
Bundesanzeiger.
Durch die Schaffung der Fallpauschalen und Sonderentgelte und jetzt
auch der DRG haben deren Regelungen Vorrang (zuständig ist hier
die Selbstverwaltung), wobei diese durch unsere Beratung meist mit
den Inhalten der jeweiligen Prozedurenziffern abgeglichen werden.
In Bezug auf die eigentliche Klassifikation und deren Inhalte ist also
weiter das DIMDI zuständig.
Abrechnungstechnische Anwendungsregelungen macht die
Selbstverwaltung, die dann auch entspr. Fragen beantwortet.
Eine Hautnaht wie auch eine ZVK-Anlage sind jedes für sich eine
signifikante Prozedur, die aber im jeweiligen Kontext (Eingriff) ihre
Bedeutung einbüßt, sofern sie zum üblichen Procedere gehört.
Insofern ist sie dann nicht gesondert zu kodieren.
Anders: eine ZVK-Anlage im Zusammenhang mit der Exzision eines
Nävus oder einer Endoskopie würde sehr wohl verschlüsselt.
Ich hoffe die Zusammenhänge etwas aufgehellt zu haben, aber
Fragen Sie notfalls gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. YX
Email: klassi@dimdi.de"
meine antwort auf dieses mail lautete:
"lieber herr YX,
vielen dank für ihre antwort. uns bereitet vor allem die interpretation der frage was "üblicherweise" zu einem eingriff gehört, die schwierigkeiten. was in einer uni-klinik standard ist, mag aus vernunfts- oder kostengründen in anderen häusern durchaus als exotisch angesehen werden.
regionalanästheieverfahren wie pdk zur postop. schmerztherapie sind üblich, aber vielerorts unbekannt. ein zvk wird in einem haus nur in ausnahmefällen, in anderen sehr häufig zur hüft-tep gelegt.
dadurch entstehen unschärfen und eine völlig inhomogene datenlage.
wir suchen nun nach antworten, die den interpretationsspielraum so weit wie möglich einengen.
vielen dank für ihre mühe, ich hoffe auf fortsetzung des dialogs.
peter merguet"
ich werde allen weiter berichten, falls interesse besteht
peter merguet