Liebe Mitstreiter,
bei mir stellen sich Fragen zum OPS 1-717 und ich wollte mal schauen, ob jemand dazu schön nähere Informationen hat.
Der Kode ist anzugeben, sofern der Patient nicht auf einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit weiterbehandelt wird. Mir stellt sich nun bei externen Verlegungen die Frage, wie diese Einheit definiert ist. Es gibt zertifizierten Weaning-Einheiten (z. B. nach DGP), da dürfte es klar sein. Aber was ist mit den anderen Anbietern, die nicht speziell als Weaning-Zentrum zertifiziert sind, aber trotzdem auf spezialisierten Einheiten Weaning anbieten und durchführen. Zählen diese auch? Welche Rolle spielt in diesem Kontext der §301-Abteilungsschlüssel 3578 Weaningeinheit? Eigentlich müssen die Kostenträger ja ein Verzeichnis der Einheiten führen und abgleichen, wohin der Patient verlegt wurde, um die Abschläge kontrollieren und ggf. einbehalten zu können, wie es im § 9 Abs. 1a Nr. 8 KHEntgG vorgesehen ist.
Viele Grüße,
V. Blaschke