Hallo,
Pro Quartal darf eine Krankenkasse nur x Fälle durch den MDK prüfen lassen. Dies berechnet sich aus der Anzahl der eingegangenen Schlussrechnungen im korrespondierenden Quartal. So weit so gut. Der MDK überwacht dies wohl.
Aber was/ wann gilt als Prüfung / Prüfanzeige?
Wir haben einen Fall, in dem im 3.Quartal eine Prüfanzeige erfolgte und entsprechende Unterlagen an den MDK versendet wurden. In der Woche nach der Versendung der Unterlagen erfolgte die Stornierung im Auftrage der KK.
Für denselben Fall ist im 4.Quartal erneute eine Prüfanzeige erfolgt. Wenn ich jetzt alle Prüfanzeigen im 4. Quartal der betreffenden KK addiere, werden die maximal prüfbaren Schlussrechnungen um 1 Fall überschritten.
Zählt die stornierte und dann erneute Übersendung der Prüfanzeige nun zum 3. oder / und 4. Quartal?