Hallo zusammen,
wenn im Rahmen einer Eltern-Kind-Behandlung (OPS 9-643) das mit aufgenommene Kind erkrankt und ärztliche Hilfe benötigt:
wird das mit der KV abgerechnet, so als wäre das Kind "von zuhause" gekommen
oder muss das behandelnde Krankenhaus die Kosten tragen, so wie bei stationären Patienten?
Viele Grüße - NV