Hallo liebe Forumsmitglieder,
mit dieser Diskussion sind wir wieder bei der Frage, was objektiv gesehen (d.h. weder kassen- noch krankenhausgeprägt) sinnvoll und richtig ist.
Natürlich ist es aus Kassensicht möglich und sinnvoll, die zwei Diagnosen zu vergleichen, weil Abweichungen einen Hinweis auf eine falsche Hauptdiagnose geben könnten.
Aus Sicht der Krankenhäuser wäre es jedoch katastrophal, wenn dieses tatsächlich flächendeckend und vollumfänglich verglichen und bei Abweichungen jedesmal nachgefragt würde.
Es gibt einfach zu viele Fallkonstellationen, in denen die Diagnosen richtigerweise von einander abweichen können.
Die nach Analyse sich ergebende genauere Diagnose wurde hier schon genannt.
Relativ heftig wird hier m.E. auch die unterschiedliche Kodierungsart der ICD V. 1.3, in der "Verdacht", "Auschluß von" und "Zustand nach" in der Kodierung mit angegeben werden können was natürlich zu ganz anderen ICD's führt.
Und was ist bei mehreren Diagnosen?
Ich will damit nur sagen, dass es zu viele Fälle gibt, in denen diese Abweichung vorkommen kann und richtig ist. Wenn nun unter 10 Abweichungen ein Fall gefunden wird, der auf eine fehlerhafte Hauptdiagnose hinweist machen beide (Kassen und Krankenhaus) die Anfrage und die interne Prüfung in 9 Fällen umsonst. Ich will den Krankenkassen auch keineswegs absprechen, diesen Fall ermitteln zu können. Angesichts immer knapper werdender personeller Ressourcen zumindest für uns Krankenhäuser wäre es aber wichtig, wenn nur Prüfungen durchgeführt werden die mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich Fehler ausfindig machen können. Der Abgleich zwischen Einweisungs- und Aufnahmediagnose gehört m.E. jedoch nicht dazu.
Trotzdem viele Grüße aus dem mittlerweile wieder sonnenbeschienen Heidenheim.
Christa Bernauer
Med. Doku.