Guten Tag,
so langsam nähert sich der 01.07.2022. Mittlerweile ist das Unterschriftenverfahren zur 1. Änderungsvereinbarung zur elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) abgeschlossen, welche mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft tritt. Für mich nicht geklärt ist aber das Problem, welches Krankenhäuser mit "grossformatiger analoger Dokumentation" haben.
Auf den dort verwendeten analogen Intensivkurven sind mitunter auf einem Blatt
- Vitalparameter, also KPA
- Ärztliche Visiteneinträge, also KPA
- Ärztliche Verlaufsdokumentation, also KHB
- Pflegeberichte, also KPA
- Laborparameter, also TLB
- Dialyseprotokolle, also TLB
- Beatmungsparameter, also KPA
enthalten. Wie soll ein solches Dokument gekennzeichnet werden? Oder soll es sicherheitshalber mehrfach mit jedem angefragten MD-Dokumententyp (KPA, TLB und KHB) übermittelt werden? Nach meiner Kenntnis erfolgt die Dokumentenannahme automatisiert, also wenn z.B. ein Dialyseprotokoll angefragt wird, dann muss auch ein Dokument „Dialyseprotokoll“ (bzw. TLB) übermittelt werden, da sonst schon auf der Übermittlungsebene ein Fehler auftritt.
Oder greift da der §4(5) der eVV
Lässt sich ein Dokument nicht den im Anhang aufgeführten Dokumententypen/Beschreibung (title) zuordnen, vergibt das Krankenhaus der Unterlage einen eigenen Dokumententypen/Beschreibung (title) und hat dabei mindestens die Unterlagen den Kategorien
a. Krankenhausberichte,
b. Kurve, Pflege‐ oder Arzt‐Doku,
c. Technische/Labor‐Befunde und
d. zusätzliche Unterlagen
zuzuordnen.
und wählt dabei d. zusätzliche Unterlagen aus? Ein Nachbessern ist ja nach §4(10) eVV nicht vorgesehen:
Wird nach der Übermittlung der Dokumente durch den MD festgestellt, dass diese nicht lesbar, d. h. Scans unscharf oder verkleinert bzw. abgeschnitten sind oder unpassende
Dokumente übermittelt worden sind, können sie bei der weiteren Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.
Wie gehen andere Häuser damit um, oder habe ich da was übersehen?