Hallo zusammen,
es kommt immer wieder zu Fehlgutachten (damit meine ich nicht, strittige oder auslegungsfähige Sachverhalte, sondern klare Fehler, z.B. Nichtbeachtung eines Dokuments, das übersandt wurde, Rechenfehler, Unkenntnis von OPS-Vorgaben u.ä.).
Das wirkt sich auf die Prüfquote aus, selbst wenn die KK dem KH zustimmt und den strittigen Betrag zahlt.
Nach derzeitiger Rechtslage ist das "negative" Gutachten trotzdem nicht mehr zu korrigieren,
Wäre es nicht höchste Zeit, dass z.B. die DKG hier mal juristisch prüfen lässt, ob eine solche Regelung zulässig ist?
Vielleicht gibt es dazu ja auch schon Erkenntnisse?
Es mag ja politisch gewollt sein, dem kriminellen Abrechnungsverhalten der KH einen Riegel vorzuschieben [Ironiemodus aus].
Aber mit solchen Mitteln???
Viele Grüße - NV