• Hallo,

    nach §17b KHG können 'Zusatzentgelte'für Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbart werden wie z.B. für die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsprodukten oder für eine Dialyse, wenn die Behandlung des Nierenversagens nicht die Hauptdiagnose ist.

    Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht, z.B. für Hämodialyse auf der Intensivstation ?

    Müssen diese Zusatzentgelte bereits bei den Budgetverhandlungen mit den Kassen vereinbart worden sein oder kann man bei Bedarf dies den Kassen in Rechnung stellen ?

    Herzlichen Dank.