Tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V

  • Guten Abend!

    Korrigieren Sie mich bitte, sollte ich falsch liegen, aber selbst aus einer konsentierten Nicht-Prüfung des MD auf Übernachtungsnotwendigkeit würde ich nicht ableiten, der MD könnte deswegen nicht trotzdem einen tagesstationär abgerechneten Fall auf ambulant bzw. AOP-Niveau "herunterprüfen". Gerade das, also quasi ein "Schutz" solcher Fälle, wäre aus meiner Sicht aber der einzige theoretische Anreiz, tagesstationär überhaupt in Erwägung zu ziehen. Anderenfalls ist 115e eher eine Totgeburt, denn alle anderen Rahmenbedingungen (Haftungsrisiko, Organisationsaufwand, Umgang mit ungeplanten/notfallmäßigen nächtlichen Wiederaufnahmen wegen Komplikationen, Transportkosten usw - hier bereits diskutiert) sind ja eher unattraktiv. Hierzu passend auch die Resonanz im Auditorium des diesjährigen DRG-Forums auf die Frage "wer plant in seinem Haus tagesstationär?".

    Der Hammer wäre es allerdings in der Tat, wenn in Zukunft MD-Gutachten tages- statt vollstationär fordern könnten, wie Herr Horndasch schreibt, auch wenn die Erfahrungen der Vergangenheit durchaus zeigen, dass mit dem gesunden Menschenverstand Undenkbares durchaus das Potential hat, (juristische) Realität zu werden.

    Beste Grüße

  • auch wenn die Erfahrungen der Vergangenheit durchaus zeigen, dass mit dem gesunden Menschenverstand Undenkbares durchaus das Potential hat, (juristische) Realität zu werden.

    das hat sogar einen Fachbegriff und nennt sich fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ich denke, es wird tatsächlich das Beste sein, die entsprechende Vereinbarung abzuwarten.

    Bliebe nun aber noch die Frage, welche Fälle überhaupt in solch´ eine Behandlung nach § 115e SGB V einsortiert werden könnten (in der Praxis auch denkbar und umsetzbar).