ambulante Bluttransfusion

  • Guten Morgen in die Runde,

    wir alle hier "stehen auf dem Schlauch" und benötigen Ihre Erfahrungen. Ein privatversicherter Patient wird ambulant in der Chefarztambulanz behandelt und auftransfundiert. Da dies das erste Mal in dieser Konstellation ist, wissen wir nicht, ob und wie wir das Blut-Produkt abrechnen können. Ist so etwas in einem anderen KH erfolgt und wenn ja, in welcher Art und Weise?

    Vielen Dank schon mal in Voraus

    MfG stei-di

  • Guten Abend stei-di,
    in der GOÄ ab Ziffer 270 beginnen die Infusionen, ab 280 findet Ihr die Transfusionen.

    Plus alle weiteren Untersuchungen. Vielleicht #3, #8...

    Das Deutsche Ärzteblatt hat 2020 einen Artikel dazu verfasst:
    GOÄ-Ratgeber: Abrechnung von Infusionsleistungen an einem Behandlungstag (aerzteblatt.de)

  • Guten Morgen Herr Büttner,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube aber, ich muss meine Nachfrage präzisieren: Meine Frage bezieht auf die Abrechnung der Materialkosten, sprich das Blutprodukt. Lt. unserer Apotheke stehen dem wohl irgendwelche Hürden (die aber nicht genau benannt werden können) entgegen. Ich bin da schlicht überfragt und hoffe auf Erleuchtung.

    MfG stei-di

  • Guten Morgen Herr Büttner,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube aber, ich muss meine Nachfrage präzisieren: Meine Frage bezieht auf die Abrechnung der Materialkosten, sprich das Blutprodukt. Lt. unserer Apotheke stehen dem wohl irgendwelche Hürden (die aber nicht genau benannt werden können) entgegen. Ich bin da schlicht überfragt und hoffe auf Erleuchtung.

    MfG stei-di

    da kann ich auch nicht genau helfen - in der GOÄ sind aber Sachkosten möglich § 10 GOÄ - siehe hier

    https://www.bda.de/docman/alle-do…lagen/file.html

    goae_paragraf10.pdf ( siehe Anhang )

    Vielleicht hilft das

    R.E.

  • Guten Morgen Herr Büttner,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube aber, ich muss meine Nachfrage präzisieren: Meine Frage bezieht auf die Abrechnung der Materialkosten, sprich das Blutprodukt. Lt. unserer Apotheke stehen dem wohl irgendwelche Hürden (die aber nicht genau benannt werden können) entgegen. Ich bin da schlicht überfragt und hoffe auf Erleuchtung.

    MfG stei-di

    Die Apotheke wird vielleicht keinen Kostennachweis für das Blutprodukt haben. Das könnte ich mir als Hürde vorstellen.
    Ich würde es dann trotzdem abrechnen und einmal abwarten ob reklamiert wird.

    Die Sachkosten hinterher herauszunehmen, aber sich die ärztliche Arbeit bezahlen lassen, geht ja immer.