Guten Tag,
mit der strenge des AOP-Vertrages ergeben sich immer mehr Probleme. Bis letztes Jahr wurden die Leberpunktionen noch im Rahmen eines Belegungstages vergütet, doch seit diesem Jahr ist ja vieles anders
Es gibt bei der Leberpunktion zwei unterschiedliche OPS-Kodes, die auch unterschiedliche Auswirkung bei der Abrechnung haben:
1-845 Leberpunktion ohne bildgebende Verfahren
==> dieser Kode ist nicht im AOP gelistet - hier wird kurz geschallt und "blind" punktiert
1-442.0 Leberpunktion mit Steuerung durch bildgebende Verfahren durch Sono oder CT (dies wird bei uns im Haus so per Sonographie durchgeführt)
==> dieser Kode ist allerdings im AOP, allerdings gibt es hier dann Probleme bei der Abrechnung mittels EBM - hier heißt es Leberpunktion CT-gestützt
Viele sonographisch gestützte Leberpunktionen haben wir diese Jahr weiterhin mit medizinischen Begründungen im Rahmen 1 BT erstattet bekommen, aber es gibt eben auch Ausnahmen.
Wenn man es genau nimmt, dürften wir bei einer sonographisch gestützten Leberpunktion den EBM nicht abrechnen, oder haben wir hier einen Denkfehler?
VG DianaM