Hallo an alle,
Ich arbeite in eine psychosomatischen Akutklinik. Eine unserer Therapeutinnen ist mit der Frage an mich herangetreten, ob es für die Patienten einen Anspruch darauf gibt, mindesten eine Einzeltherapie in der Woche zu bekommen.
Nach einigen Recherchen habe ich es so verstanden, dass es eine Mindestanzahl von Therapieeinheiten pro Woche gibt, wenn man z.B. den OPs 9-607 oder 9-626 abrechnen will, dass aber nicht zwingend Einzeltherapien darunter sein müssen. Andererseits steht die Einzeltherapie durch Ärzte oder Therapeuten bei diesen OPS neben vielen anderen unter den Mindestmerkmalen - bedeutet das, dass das Haus pro Woche ein Minimum an Einzelgesprächen anbieten muss?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Therapieeinheiten. Wenn ich eine Einzeltherapie erst ab 25 Minuten abrechnen kann und 25 Minuten jeweils eine Therapieeinheit sind - werden dann 50 zusammenhängende Minuten als zwei Therapieeinheiten gerechnet?
Ich bin gespannt auf eure Antworten
LG