Kosten Säugling - Geburt bei nicht versicherter Patientin

  • Guten Tag,

    wir haben eine nicht versicherte Patientin zur Geburt aufgenommen. Dem Kindsvater wurde mitgeteilt, dass er die Kosten für den Fall selbst bezahlen muss, da seine Lebensgefährtin (nicht verheiratet) nicht versichert ist. Der Kindsvater ist versichert. Die Rechnung für die Geburt wurde vollständig gezahlt.

    Gegen die Abrechnung des Säugling verwehrt sich der Lebensgefährte, da er im Vorfeld über diese Kosten nicht aufgeklärt wurde. Für uns ist es selbstverständlich, dass der Säugling bei der Geburt immer mit zur Abrechnung der Mutter gehört. Die Versicherung, bei der das Kind jetzt über den Vater versichert ist verweigert die Abrechnung mit dem Hinweis, dass die Abrechnung über den Geburtsfall der Mutter zu erfolgen hat.

    Nun haben wir ein Schreiben von einem Anwalt erhalten, den der Lebensgefährte nun beauftragt hat.

    Der Anwalt fragt nun, ob sein Mandant oder die Kindsmutter vor der Behandlung nach §630c BGB über die Kosten aufgeklärt wurde.

    Ich habe selbst mit dem Lebensgefährten telefoniert und einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellt, auf dem ich schriftlich festgehalten habe, dass der Kindsvater 1500 Euro anzahlt und die restliche Summe nach Erhalt der Abschlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zu entrichten hat. Die Diagnostik und Therapie habe ich lediglich mit der vaginalen Entbindung im Kostenvoranschlag, da der Säugling für mich dazu gehört. Somit habe ich die Kosten für den Säugling nicht separat im Kostenvoranschlag ausgewiesen.

    Der KV wurde vom Kindvater und mir unterschrieben.

    Fazit:

    Krankenkasse übernimmt die Kosten des Säuglings/der Geburt nicht

    Kindsvater hat nur die Rechnung der Mutter bezahlt

    Krankenkasse hat Kind jetzt über den Kindsvater versichert

    Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt des Säuglings?

    Hat jemand einen Rat für uns, oder kennst sich mit dieser speziellen Fallkonstellation aus?

    Viele Grüße DianaM

  • Hallo Diana M,

    Wenn eine wirtschaftliche Aufklärung bezüglich der neonatalen Kosten im Vorfeld nicht explizit erfolgte, ist m.E. Der Kindsvater nicht zahlungspflichtig.

    Ob die Krankenkasse des Kindes ( privat?) zahlungspflichtig ist, dürfte eventuell vom Beginn der Mitgliedschaft abhängen. Normalerweise werden Neugeborene doch immer nachträglich ab Geburt versichert, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Breitmeier,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wie gesagt, die Mutter (Albanerin) ist nicht versichert (Aufenthaltsstatus zudem ungeklärt), der Lebensgefährte ist bei der GKV.

    Über die GKV ist das Kind jetzt versichert, aber sie meinen, dass der Geburtsfall nicht Ihnen zu lasten gelegt werden darf, da der Geburtsfall/Säugling, also die Geburt zur "Rechnung" der Mutter gehört.

    VG DianaM

  • Über die GKV ist das Kind jetzt versichert, aber sie meinen, dass der Geburtsfall nicht Ihnen zu lasten gelegt werden darf, da der Geburtsfall/Säugling, also die Geburt zur "Rechnung" der Mutter gehört.

    Das ist korrekt, siehe § 1 Abs. 5 FPV: Die Rechnung für ein gesundes Neugeborenes ist dem Kostenträger der Mutter in Rechnung zu stellen - die GKV des Vaters und jetzt des Kindes ist damit für das gesunde Neugeborene nicht zuständig.

    Was das für Ihren speziellen Fall mit der Selbstzahler-Rechnung bedeutet, kann ich hingegen nicht beantworten.