Guten Tag,
wir haben eine nicht versicherte Patientin zur Geburt aufgenommen. Dem Kindsvater wurde mitgeteilt, dass er die Kosten für den Fall selbst bezahlen muss, da seine Lebensgefährtin (nicht verheiratet) nicht versichert ist. Der Kindsvater ist versichert. Die Rechnung für die Geburt wurde vollständig gezahlt.
Gegen die Abrechnung des Säugling verwehrt sich der Lebensgefährte, da er im Vorfeld über diese Kosten nicht aufgeklärt wurde. Für uns ist es selbstverständlich, dass der Säugling bei der Geburt immer mit zur Abrechnung der Mutter gehört. Die Versicherung, bei der das Kind jetzt über den Vater versichert ist verweigert die Abrechnung mit dem Hinweis, dass die Abrechnung über den Geburtsfall der Mutter zu erfolgen hat.
Nun haben wir ein Schreiben von einem Anwalt erhalten, den der Lebensgefährte nun beauftragt hat.
Der Anwalt fragt nun, ob sein Mandant oder die Kindsmutter vor der Behandlung nach §630c BGB über die Kosten aufgeklärt wurde.
Ich habe selbst mit dem Lebensgefährten telefoniert und einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellt, auf dem ich schriftlich festgehalten habe, dass der Kindsvater 1500 Euro anzahlt und die restliche Summe nach Erhalt der Abschlussrechnung innerhalb von 14 Tagen zu entrichten hat. Die Diagnostik und Therapie habe ich lediglich mit der vaginalen Entbindung im Kostenvoranschlag, da der Säugling für mich dazu gehört. Somit habe ich die Kosten für den Säugling nicht separat im Kostenvoranschlag ausgewiesen.
Der KV wurde vom Kindvater und mir unterschrieben.
Fazit:
Krankenkasse übernimmt die Kosten des Säuglings/der Geburt nicht
Kindsvater hat nur die Rechnung der Mutter bezahlt
Krankenkasse hat Kind jetzt über den Kindsvater versichert
Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt des Säuglings?
Hat jemand einen Rat für uns, oder kennst sich mit dieser speziellen Fallkonstellation aus?
Viele Grüße DianaM