HD bei Verdacht auf Bronchialkarzinom ohne Behandlung

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich tue mich schwer bei der Festlegung der HD im folgenden Fall:

    Aufnahme einer 81 jährigen Patientin bei Überweisung durch den Hausarzt bei in der Bildgebung gesicherten Pleuraerguss. Die Patientin berichtet über seit Monaten bestehenden Husten mit Auswurf, teils mit Hämoptysen und Belastungsdyspnoe. Weiterhin leicht erhöhte Infektwerte.

    Im Aufenthalt wurde ein CT Thorax und Abdomen durchgeführt, hierbei wurde der hochgradige Verdacht eines Bronchialkarzinoms mit Lymphknotenmetastasen gestellt. Kontaktaufnahme mit externer Klinik und Übermittlung der Bilder, eine Verlegung konnte jedoch nicht direkt erfolgen, daher wurde die Patientin entlassen, um vier Tage später in der externen Klinik aufgenommen zu werden.

    In unserem Haus erfolgte somit außer der Diagnostik keinerlei Behandlung, auch nicht in Bezug auf die Infektwerte oder den Pleuraerguss. Somit wäre meine Frage, was hier als die korrekte HD zu kodieren ist? Eventuell R05 als Symptom? Da weder eine Behandlung noch eine Verlegung erfolgte und die Diagnose Bronchialkarzinom nur eine Verdachtsdiagnose ist, kommt hier diese wohl eher nicht zum Tragen? Eventuell würde ich D38.1 als Nebendiagnose kodieren, bleibt aber immer noch die Frage nach der Hauptdiagnose.

    Hat jemand eine Idee dazu?

    Vielen Dank und viele Grüße

    codification

  • Hallo,

    was spricht gem. D008b gegen eine Kodierung der "Verdachtsdiagnose" Bronchial-CA?

    Diese ist zum Zeitpunkt der Entlassung nicht sicher bewiesen aber auch nicht ausgeschlossen, jedoch "behandelt" als ob ... Hier könnte man die Diagnostik, die auf Tumorsuche ausgerichtet war, als Ressource anführen.

    Allerdings ist dies abrechnungstechnisch bzgl. vollstationär im vorliegenden Fall fraglich, da man aufgrund der "dürftigen" auch ambulant/vertragsärtzlich zur erbringenden Diagnostik wohl auf "vorstationäre Abklärung" verwiesen wird.

    MfG

    geoff

  • Hallo geoff,

    danke für Ihre Nachricht dazu.

    In der D008b steht aber doch auch, dass wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, das Symptom zu kodieren ist. Was hier ja eigentlich zutreffend wäre, da die Patientin nach Hause entlassen wurde und eben nicht verlegt wurde, auch wenn die Verlegung eigentlich geplant war. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

    Viele Grüße

    codification

  • Hallo zusammen,

    für mich ist das Bronchial-CA HD und wurde erstmals diagnostiziert. Die behandelnden Ärzte gehen insofern davon aus, als sie einen weiteren Behandlungsplan darauf ausrichten, auch wenn der in Verlegung besteht. Eine CT erfolgt - Staginguntersuchung. Für mich liegt mehr vor als ein Verdacht.

    Sollte der MD prüfen, würde ich mit der Symptomatik mindestens für eine stationäre Nacht kämpfen.

    Und gemäß D0201: Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen.

    VG, 123