• Hallo zusammen,


    aus den verschiedenen Verlautbarungen zu den PPPRL-Beschlüssen des GBA vom 19.10. werde ich leider (wieder mal) nicht schlau.

    Wie soll denn nun die Einstufung ab 1.1.24 laufen?

    Wird die Entwurfsversion in Kraft treten (Ableitung aus der OPS-Einstufung)?

    Was bedeutet dieses Geblubber: "Ab 2024 haben die Einrichtungen beim Nachweis, mit welchem Personal sie ausgestattet sind, eine Wahloption: Sie können bei der Ermittlung der Mindestvorgaben entweder das bisherige Verfahren anwenden oder sich für die stärkere Nutzung der bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden" ?

    mit verwirrten Grüßen

    NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (23. Oktober 2023 um 09:38)

  • Hallo zusammen,

    dem kann ich nur zustimmen.

    Sehr "seltsam" ist das aus meiner Sicht auch, weil eine direkte Ableitung aus dem OPS nach der PPP-RL nur dann möglich wäre, wenn die Merkmale Antriebsstörung und Nahrungsaufnahme im OPS wegfallen müssten, weil darin keine der notwendigen Kriterien der Gefährdung enthalten sind. Sonst wäre ja keine direkte Ableitung möglich.

    Oder darf man das "und" in der PPP-RL als "oder" interpretieren? Damit würden wieder alle Patienten mit mindestens einem der Intensivmerkmale in der PPP-RL Intensivbehandlung landen.

    Mit ebenso verwirrten Grüßen

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

    Einmal editiert, zuletzt von E. Rah. (25. Oktober 2023 um 13:07)

  • Hallo,

    "Wahloption" bedeutet, dass man im Nachweis Q1/2024 erklärt, dass man die bisherige Einstufungspraxis auch im Jahr 2024 beibehält.

    Die "Ableitung aus Routinedaten" ist aufgrund diverser inhaltlicher Fragen, die dem G-BA vorliegen, gar nicht möglich (z.B. bei Fallzusammenführungen über den Quartalswechsel hinaus).

    MfG

    ck-pku

  • Hallo, sehe ich auch so. Deshalb verstehe ich die Aussage"stärkere Nutzung der bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden" des GBA weiterhin nicht.

    Wenn ich PPP-RL Einstufung und OPS Einstufung vergleiche, ist diese eben nicht ableitbar, da mindestens zwei Intensivkriterien nach OPS nicht in Intensiv nach PPP-RL münden.

    Oder interpretiere ich die PPP-RL Richtlinien nicht korrekt?

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anrechnung des Chefarztes der Psychiatrie. Unser vorheriger CA hat darauf bestanden nicht angerechnet zu werden bzw. gäbe es die Richtlinie nicht her...

    Leider bin ich noch etwas unerfahren in dieser Thematik, aber

    laut §5 Berufsgruppen unter 1. werden Ärztinnen und Ärzte genannt.

    Meiner Meinung nach kann hier auch der CA angerechnet werden, oder? Wenn ja, gibt es eine Begrenzung?


    VG DianaM

  • Hallo DianaM,

    der Chefarzt hat grundsätzlich recht: Laut § 2 Abs. 10 PPP-RL sind in den Mindestvorgaben für den Regeldienst am Tag und in der Nacht u.a. Leitungskräfte (CA, PDL) nicht berücksichtigt. Diese sind in der Budgetverhandlung zusätzlich einzuplanen.

    Das geht im Weiteren auch aus der Anlage 4 der PPP-RL hervor: Die dort genannten Regelaufgaben werden im Hinblick auf Ärzte nur bis zu den Oberärzten aufgeführt.

    M.a.W.: Das gemäß PPP-RL ermittelte Mindestpersonal darf auch nur mit dem IST des "erlaubten" Personals verglichen werden. Daher ist ein Chefarzt grds. nicht zu berücksichtigen.

    Jetzt muss man aber auf Vollkraft-(VK-)Anteile und Köpfe zu sprechen kommen: Nehmen wir einmal an, dass Ihr Chefarzt (also der eine Kopf), 0,4 VK-Stellen Chefarzt und 0,6 VK-Stellen Oberarzt hat. Dann wäre er eben mit 0,6 VK anrechenbar und mit 0,4 VK nicht. Das muss im individuellen Fall (mit Hilfe der Personalabteilung) geprüft werden.

    MfG

    ck-pku

  • Guten Tag alle zusammen,

    es geht um die quartalsweise Datenlieferung/Nachweisführung zu den Anforderungen der PPP-RL .

    Wir nutzen zur Unterstützung das Excel-Tool der Fm. Hermmann & Kutscher.

    Nachdem der G-BA-Beschluss zur PPP-RL vom 19.10.2023 am 05.02.2024 beschlossen wurde, soll ein neues Tool erarbeitet werden, welches bis jetzt noch nicht fertiggestellt ist (nach Angeben der Fm).

    Gibt es jemanden der damit arbeitet? Wie verfahren Sie aktuell mit der Berechnung im ersten Quartal für 2024, wenn das Modul von Hermann & Kutscher noch nicht dementsprechend überarbeitet ist?

    VG DianaM

  • Hallo DianaM,

    wir nutzen das gleiche Tool. Ich gehe mal schwer davon aus, dass wir hier zeitnah eine Lösung erhalten werden. Ich habe bei der Firma angefragt und kann gerne hier Infos teilen, sobald ich eine Rückmeldung bekommen habe.

    VG, Tipa

  • Hallo DianaM,

    hier die Antwort vom Support:

    "die Kollegen arbeiten mit Hochdruck an der neuen Toolversion und liege damit in den letzten Zügen. Allerdings gibt es doch immer mal Unwägbarkeiten, sodass ich Ihnen keinen festen Veröffentlichungstermin nennen kann. Vielleicht können wir das Tool in der kommenden Woche auf der Webseite hochladen, vielleicht aber auch erst in der übernächsten Woche."