Hallo zusammen,
aus den verschiedenen Verlautbarungen zu den PPPRL-Beschlüssen des GBA vom 19.10. werde ich leider (wieder mal) nicht schlau.
Wie soll denn nun die Einstufung ab 1.1.24 laufen?
Wird die Entwurfsversion in Kraft treten (Ableitung aus der OPS-Einstufung)?
Was bedeutet dieses Geblubber: "Ab 2024 haben die Einrichtungen beim Nachweis, mit welchem Personal sie ausgestattet sind, eine Wahloption: Sie können bei der Ermittlung der Mindestvorgaben entweder das bisherige Verfahren anwenden oder sich für die stärkere Nutzung der bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden" ?
mit verwirrten Grüßen
NV