AOP: Neuabrechnung nach Stornierung

  • Hallo zusammen,

    inzwischen haben wir im Krankenhaus häufiger mit Krankenkassen zu kämpfen, welche eine Neuabrechnung nach Stornierung auch bei ambulanten Operationen nach § 115b SGB V ablehnt.

    Oftmals wird auf den § 17c Abs. 2a KHG verwiesen, doch der findet m.E. für die vorstehende Abrechnungsart doch gar keine Anwendung?

    Vereinzelt wird auch der § 20 Abs. 1 (AOP-Vertrag) falsch interpretiert, da es hierbei schlussendlich nur darum geht, dass die Kostenträger nicht mehrere Rechnungen mit einzelnen Bestandteilen übermittelt bekommen.

    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie wird damit umgegangen?


    Grüße!

  • Hallo,

    Rückfrage:

    welche eine Neuabrechnung nach Stornierung auch bei ambulanten Operationen nach § 115b SGB V ablehnt.

    was stornieren Sie?

    Den vollstationären Aufenthalt oder die AOP?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Ich müsste den Sachverhalt besser kennen?

    Sie haben eine stationäre Abrechnung (mit medizinischer Begründung wegen ambulantem Potenzial?) abgeschickt und diese im Falldialog oder per sozialmedizinischem Gutachten ins ambulante Setting verloren?

    Die Leistung (oder Teile davon) stehen aber in der Anlage an den Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Katalog)?

    Meines Erachtens ist der Anspruch nicht erlöschen. Gemäß MD(K)-Reformgesetz können Sie ja nicht in eine Nullnummer gedrückt werden.
    Ist die Forderung ggf. verjährt?

  • Guten Morgen,


    es handelt sich um einen reinen ambulanten Fall (AOP § 115b SGB V).

    Aufgrund der Ergänzung einiger Zuschläge wurde die Rechnung innerhalb eines Monats storniert, angepasst und neu abgerechnet.