Sinus Pilonidalis OP - Defektdeckung mit Modifikation Keystone-Perforator-Insellappen (KPIF Typ Ib)

  • Hallo zusammen,

    ich bin hier im Fall etwas Ratlos.

    Pat. erhielt eine radikale Exzision des Sinus pilonidalis und eine Defektdeckung mit Modifikation Keystone-Perforator-Insellappen (KPIF; Typ Ib).

    Sinus pilonidalis OPS sind im Bereich 5-897.-
    .10 Mittelliniennaht (inkl. Dehnungsplastik)
    .11 Transpositionsplastik ( inkl. VY Plastik)
    .12 Rotations-Plastik (inkl. Limberg, Dufourmentel oder Karydakis, Cleft-lift Op)

    Ist davon einer der richtige??

    Alternativ wäre ja nur der 5-897.x :(

  • Admin 31. Januar 2024 um 22:05

    Hat den Titel des Themas von „Sinus Pilonidalis OP - Defektdeckung mit Modifikation Keystone-Perforator-Insellappen (KPIF; Typ Ib)“ zu „Sinus Pilonidalis OP - Defektdeckung mit Modifikation Keystone-Perforator-Insellappen (KPIF Typ Ib)“ geändert.
  • Guten Morgen,

    ein Keystone Lappen ist eine fasziocutan-gestielte Lappenplastik, der richtige OPS lautet: 5-857.57.

    Die Exzsion kodiert man dann separat: 5-897.0

    LG Kira

    Kira

  • Guten Tag,

    ein Keystone-Lappen ist nach meinen Recherchen ein Verschiebelappen. Und im OPS 5-897.- steht drin:
    Die aus operationstechnischen Gründen erforderliche Verschiebung (Verschiebeplastik) ist im Kode enthalten.

    Warum soll der Keystone-Flap dann separat kodierbar sein? Was habe ich übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    bei der Überarbeitung dieses Kodebereiches hatte ich ursprünglich (2019) beantragt, einen Hinweistext aufzunehmen, dass nach Exzision eines Sinus pilonidalis die plastische Deckung mit Kodes aus den Bereichen der Lappenplastiken zusätzlich zu kodieren ist. Dieser Vorschlag wurde damals leider vom DIMDI zugunsten der jetzt geltenden Regelung modifiziert, so dass die Kodierung mit 5-857.57, wie von Kira empfohlen, definitiv falsch ist. Der Kodebereich 5-897 heisst ja auch "Exzision und Rekonstruktion eines Sinus pilonidalis", d.h. die Rekonstruktion ist im Sinne der monokausalen Kodierung mit enthalten. Bei der damaligen Abstimmung mit den zuständigen Fachgesellschaften wurde der Keystone-Lappen nicht benannt, sonst hätten wir die Bezeichnung auch direkt mit in den OPS aufnehmen können. Zu klassifizieren ist er als Transpositionsplastik (5-897.11). Falls es sich aus aktueller Sicht um ein klinisch relevantes Verfahren handelt, könnte Pittimaus ja einen OPS-Antrag (Deadline 29.02.24) beim BfArM stellen, um diesen Begriff aufnehmen zu lassen.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Morgen,

    ist es aber nicht so, dass sich ein Transpositionslappen auf Haut und Unterhaut beschränkt, bei einem Keystone-Lappen aber die die Faszie mitgehoben wird? Im OPS-Register gibt es hier eine ganz klare Unterteilung. Nur weil der Lappen von den Fachgesellschaften nicht benannt und mit aufgenommen wurde, heißt es ja nicht automatisch, dass man ihn nicht kodieren darf- oder liege ich da falsch?

    LG Kira

    Kira

    Einmal editiert, zuletzt von Kira (1. März 2024 um 11:02)

  • Auch einen fasziokutanen Verschiebelappen würde als Transpositionsplastik mit 5-897.11 klassifizieren. Hier wird nicht zwischen reinen Hautlappen und lokalen Lappen im Sinne von 5-857 unterschieden.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin