Hybrid DRG ab 2025

  • Hallo,

    leider habe ich kein passendes Thema gefunden. Ggf. bitte umhängen.


    Da sind sie nun. Die (neuen) OPS Ziffern für die Hybrid-DRGs ab 1.1.2025.

    Von der Selbstverwaltung in der

    „Vereinbarung über den Leistungskatalog gemäß § 115f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 115f Absatz 2 Satz 2 SGB V (Hybrid-DRG-Vereinbarung)

    vom 27.03.2024“

    vereinbart.

    Super. Aber wie ist die Anlage 1, hinsichtlich der „Ausschlusskriterien“ zu verstehen?

    Der Hinweis unter „1 Das alleinige Vorliegen des/der genannten OPS-Kodes darf nicht zur Gruppierung in eine Hyb[1]rid-DRG führen.“ erschließt sich für mich nicht.

    Kann da jemand helfen, oder ist das mal wieder nur der kleinste gemeinsame Nenner. Warum mach die DKG so etwas mit?

  • Hallo Michael,

    ich erkläre mir das so:

    die hybrid-DRGs werden ja über einen Grouper ermittelt, den es noch nicht gibt (für 2025). Sollte also Herr Heimig aus einem n.n.bez. Grund einen OPS nicht in die Groupierung der Hybrid-DRGs 2025 einbeziehen, dann greift dieser Passus. Aber ich bin nur ein kleiner Anwender.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    die Fußnote 1 bei den Gastroskopie-OPS 1-631/1-632 kann ich noch verstehen. Ich denke, es soll bei einer Vorliegen von "nur" einer Gastro KEINE Hybrid-DRG erzeugen. Rein diagnostische Gastros sind/sollen ja ambulant bei Niedergelassenen erbracht werden.

    Bei den Rektum OPS bleibt es mir schleierhaft...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold