§21 neue Datensatzbeschreibung, Aufteilung Personal auch nach Hybrid

  • Hallo zusammen,


    seit gestern ist ja die neue Datensatzbeschreibung für die Übermittlung des §21 Abs. 3 draußen.

    Ab dem 15.06.24 soll sowohl das eingesetzte Personal für den DRG-Bereich, als auch für den Hybrid-Bereich getrennt voneinander gemeldet werden.

    Wie werdet ihr die Aufteilung vornehmen? Ich denke mal, kein Haus wird extra für die Hybrid-OPs separates Personal abgesetzt haben!?!


    LG

  • Hallo,

    vermutlich Pi x Daumen x Fensterkreuz ... prozentual anhand von Fällen mit und ohne Übernachtung.

    Ist zumindest mein Plan bis es so viele sind, dass wir eine "Hybrid-Station" haben/brauchen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Guten Morgen,

    Hinweis: In der Datenlieferung nach § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 wird auch das Pflegepersonal nach den Entgeltbereichen ‚DRG‘ und ‚HYB‘ aufzuschlüsseln sein.

    Ist IMHO für die Ganzjahresmeldung zu verstehen.

    Gruß

    merguet

  • Moin,

    wer denkt sich denn sowas aus?! Es hieß doch Entbürokratisierung. Und natürlich sind doch die gleichen Menschen beteiligt ob in DRG oder (künstlich geschaffene) Hybrid-DRG.

    Hilfe...


    MfG

    rokka

  • Es gibt dann demnächst spezielle Hybrid-Pflegekräfte: eine Mischung aus Roboter und Mensch =O

    Da mit der Entbürokratisierung glaube ich nicht mehr ...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold