Hallo zusammen,
seit gestern ist ja die neue Datensatzbeschreibung für die Übermittlung des §21 Abs. 3 draußen.
Ab dem 15.06.24 soll sowohl das eingesetzte Personal für den DRG-Bereich, als auch für den Hybrid-Bereich getrennt voneinander gemeldet werden.
Wie werdet ihr die Aufteilung vornehmen? Ich denke mal, kein Haus wird extra für die Hybrid-OPs separates Personal abgesetzt haben!?!
LG