R-Codes wann mitkodieren? Beispiel: SHT 1. Grades, Kurze Bewusstlosigkeit mit retrograder Amnesie

  • Hallo zusammen,

    Ich hätte eine allgemeine Frage: Teils existiert eine klinische Dokumentation wie folgende bei dem ein „Symptom“ neben der für das Symptom erklärenden Manifestation/Erkrankung genannt wird: SHT 1. Grades, Kurze Bewusstlosigkeit mit retrograder Amnesie

    Gemäß ICD10GM wäre für das SHT 1. Grades S06.0, für die kurze Bewusstlosigkeit S06.70! zu kodieren.

    Sind R-Codes wie in diesem Fall R41.2 für die retrograde Amnesie mitzukodieren? Basierend auf den Ausführungen des Kapitelanfangs vestehe ich es aber eher so, dass der R-Code zu NICHT zu kodieren ist, da die Manifestation bzw. Grund hierfür ja bekannt ist?


  • Guten Tag,

    ganz einfach gesagt müsste auch der R-Kode die Nebendiagnosen-Definition (im vorliegenden Beispiel geht es ja wenn überhaupt um eine Nebendiagnose) erfüllen und einen eigenständigen Ressourcenverbrauch darstellen. Im Beispiel der retrograden Amnesie fällt mir das schwer, denn Diagnostik und Überwachung erfolgt aufgrund des SHT. Ich für meinen Teil erfasse die R41.2 beispielsweise im Aufnahmesatz, im Entlasssatz dann aber nicht mehr.

    Anderes Beispiel wäre Übelkeit und Erbrechen (R11) - wenn hier mehrfach Vomex / Granisetron gegeben werden muss, dann kodiere ich den Symptomkode natürlich, da ein eigenständiger Ressourcenverbrauch vorliegt.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo zusammen,

    m.E. kommt die Kodierung von R41.2 grundsätzlich in Frage, weil nicht jeder Commotio-Patient mit Bewusstlosigkeit eine retrograde Amnesie (Erinnerungslücke vor dem auslösenden Ereignis) zeigt. Das kann klinisch ein relevantes Problem darstellen und Aufwand nach sich ziehen. Ist dieser Aufwand dokumentiert, würde ich die retrograde Amnesie zusätzlich kodieren. Bewusstlosigkeit ist nicht das gleiche wie retrograde Amnesie.

    Beste Grüße und ein schönes WE

    B. Sommerhäuser