Hallo zusammen,
Ich hätte eine allgemeine Frage: Teils existiert eine klinische Dokumentation wie folgende bei dem ein „Symptom“ neben der für das Symptom erklärenden Manifestation/Erkrankung genannt wird: SHT 1. Grades, Kurze Bewusstlosigkeit mit retrograder Amnesie
Gemäß ICD10GM wäre für das SHT 1. Grades S06.0, für die kurze Bewusstlosigkeit S06.70! zu kodieren.
Sind R-Codes wie in diesem Fall R41.2 für die retrograde Amnesie mitzukodieren? Basierend auf den Ausführungen des Kapitelanfangs vestehe ich es aber eher so, dass der R-Code zu NICHT zu kodieren ist, da die Manifestation bzw. Grund hierfür ja bekannt ist?