Zitat
Original von R. Schaffert:
Es tut mir ja leid, aber ich habe das Gefühl, Sie haben die Beiträge vorher nicht mitverfolgt, oder täusche ich mich ?
Ja (Sie täuschen sich).
Zitat
(Immerhin hatte ich ja sogar den "Kassenfürsten" überzeugt)
Das wird nicht lange anhalten. Eine Aufenthaltsursachenbetrachtung wird m.E. nicht weiterführen. Die "Veranlassung" ist m.E. hinsichtlich des Aufnahmezeitstempels zu interpretieren.
Zitat
Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ergibt sich zunächst aus der Gonarthrose und geplanten OP. Nur wegen der festgestellten Sigmadivertikulits war der (weitere) Aufenthalt eben nicht durch die Gonarthrose, sondern die Divertikulits veranlasst.
Bedeutet: Für die ersten beiden Aufenthaltsstunden Anlass=Gonarthrose, für die restlichen Aufenthaltsstunden Anlass=Sigmadivertikulitis
Zitat
...
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das eröffnet jezt auch meiner Meinung nach nicht eine völlige Wahlfreiheit der Hauptdiagnose, sondern bezieht sich ausdrücklich auf das einleitende Beispiel dieses Themas, wo die zur Aufnahme führende Diagnose wegen einer nachträglich festgestellten Diagnose überhaupt nicht behandelt wurde (und daher meiner Ansicht nach eigentlich sogar nicht mal als Nebendiagnose anzugeben wäre)
Dies wiederspricht aber doch eindeutig der DKR D007:
Aufnahmeanlass OP -> dann epileptischer Anfall => HD = OP-Indikation (nach DKR D007).
mfG
C.Hirschberg
...der's immer noch nicht kapiert hat.