Wer hat schon Erfahrung damit, zwischen MDK/Kasse und Klinik nicht zu einigenden Streitfällen die für das DRG-Verfahren vorgesehene Schiedsstelle anzurufen?
Bei uns kristallisiert sich heraus, dass bisweilen keine Einigung bezüglich wirtschaftlich relevanter Nebendiagnosen zustande kommt.
Oder soll man gleich vors Sozialgericht ziehen?
D.Klüber
Medizincontrolling