Hallo Herr Lückert,
genau das ist das Problem: die gesetzlichen Regelungen sind nicht eindeutig. Können sie beim Individuum Mensch auch nicht sein. Glücklicherweise sind wir ja nicht in der Maschinenfabrik.
Streitfälle sind unausweichlich, daran wird kein Abrechnungssystem der Welt je etwas ändern können.
Um so wichtiger ist in den genannten Fällen die Dokumentation des Entlassungsstatus des Patienten. Diese muss erstens vorhanden und zweitens möglichst wasserdicht sein. Kann man das gewährleisten (was durchaus ein weiter Weg sein kann), steht man auf der Beweisseite schon viel besser da. Auch hier muss man davon ausgehen, dass eine nicht dokumentierte Leistung für die Kassen eine nicht erbrachte Leistung ist. Ist eine Leistung jedoch dokumentiert, kann niemand primär von mangelnder Qualität ausgehen.
Wir sind seit 1.8. im Ring und warten schon gespannt auf derartige Herausforderungen.
Viele Grüße
St. Zacher