Hallo Forum!
Ich bin neu, sowohl hier im Forum als auch im Controlling allgemein und brauche Hilfe bei einem psychiatrischen Fall.
Pat. war mehrere Monate stationär, unbefristete Kostenzusage. Ein paar Wochen nach Entlassung erfolgte die Endabrechnung, nach weiteren 10 Tagen Einleitung des MDK-Verfahrens, also zeitgerecht. Nach dem Wortlaut des BSG-Urteil vom 13.12.01 wurde das Verfahren rechtzeitig eingeleitet.
Allerdings wurde mit dem Urteil doch wohl bezweckt, dass die Krankenhäuser vor verspäteten Anfragen geschützt werden. Hätte die Krankenkasse nicht während der langen Behandlung schon einmal nachfragen müssen ?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen ? Ich fahr jetzt erst mal in Urlaub.
Schönen Gruß!