Hallo Gemeinde,
hier ein laienhafter Hilfeschrei:
Ein 50jähriger Patient kommt wegen Firbrom rectal zur Exzision (laut hausärztlicher Einweisung.
Aufnahmediagnose: I 82.8 sonstige venöse Embolie und Thrombose sonstiger Venen
Entlassungsdiagnosen:
- I84.0 Hämorrhoiden, innere thrombosiert
- I84.8 Mämorrhoidalprolaps
- I82.8 sonstige venöse Embolie und Thrombose
Gehen wir mal davon aus, dass sich die Aufnahmediagnose I82.8 auf die thrombosierten Hämorrhoiden bezog.
Darf die I82.8 als Nebendiagnose mit angegeben werden? Bzw. wann dürfte sie mit angegeben werden.
Die Sache mit dem diagnostischem, therapeutischen bzw. pflegerischen Aufwand trifft hier m. E. nicht den Punkt. Der diagnostische Aufwand hat zwar stattgefunden, aber doch nur, um die Diagnose auszuschließen, oder?
Hilflose Grüße aus dem bergischen Land,
ToDo