Schönen guten Tag allerseits!
Zitat
Original von jgiehler:
Falls der zitierte Satz anders zu verstehen ist, bitte Meldung !!!:D
Meiner Interpretation nach bedeutet der Satz lediglich, dass das Vorliegen einer Komplikation nur dann zu prüfen ist, wenn nicht sowieso nach Abs. 1 oder 2 eine Zusammenführung erfolgen müsste, d.h. dass die Prüfung nach Abs. 1 und 2 zuerst erfolgen muss. Im negativen Fall muss jedoch noch Abs. 3 geprüft werden.
Schönen Tag noch.
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Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises